Bei der Kündigung einer Lebensversicherungen muss man immer Verluste hinnehmen - ODER???
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Verfassungsgericht stuft Geschäftspraxis der Lebensversicherer als VERFASSUNGSWIDRIG ein
Am 26.07.2005 hat das Bundesverfassungsgericht unter den Aktenzeichen 1 BvR 782/94 und 957/96 nach nunmehr zehn Jahren Verhandlungsdauer entschieden (Wir fragen uns, was da wohl so lange gedauert hat

).
Auch wir haben uns mit der Auswertung und Kommentierung der Urteile etwas Zeit gelassen, haben auf die abschliessenden Statements unserer Juristen gewartet und die lauten in komprimierter Form: Die verurteilten Lebensversicherungsunternehmen haben in der Vergangenheit erhebliche stille Reserven aufgebaut. Dies erfolgte z. B. durch Abschreibungen auf verschiedene aus Kundengeldern erworbene Vermögensgegenstände wie Immobilien und Aktien. Ohne für die Versicherungsnehmer erkennbare nachvollziehbare Gründe haben die Versicherungsunternehmen (ohne die Versicherten zu fragen) alle Versicherungsverträge mit Genehmigung des Bundesaufsichtsamtes auf eine neu gegründete Gesellschaft übertragen. Den Versicherten wurde auch der "wirtschaftliche Gegenwert" ihrer Ansprüche mitgegeben, die stillen Reserven verblieben aber bei dem jeweiligen Versicherer. Allein beim Deutschen Herold sollen nach Ausführungen des Gerichtes die unterschlagenen Gelder mindestens 350 Millionen DM betragen haben, und das alles mit staatlicher Genehmigung?! Das Bundesverfassungsgericht kommt richtigerweise zu dem Schluss, dass diese Praxis verfassungswidrig sei und untersagt den Versicherungsgesellschaften die Fortführung. Unverständlicherweise führt das Gericht aber aus, dass nicht davon auszugehen sei, dass die Kunden noch ein Interesse an der Rückübertragung der in der Vergangenheit unterschlagenen Gelder hätten. Im übrigen wäre dies mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden, der aufgrund der zu erwartenden Fehlerquoten den beteiligten nicht zuzumuten sei. In dieser Form haben sich auch andere Versicherer unzulässigerweise an ihren Kundengeldern bedient, deshalb verdient die Lebensversicherung aus unserer Sicht auch weiterhin das Gütesiegel "legaler Betrug". Insgesamt ist dieses Urteil aus unserer Sicht ein ganz kleiner Schritt in die richtige Richtungm. Zumindest wurde der Gesetzgeber gefordert, bis Ende 2007 eine gesetzliche Regelung zu finden, die es den Versicherern unmöglich macht, sich derart einfach an den Kundengeldern zu bereichern. Aus unserer Sicht sind die sich ergebenden Konsequenzen insbesondere in Anbetracht der langen Verhandlungsdauer aber mehr als dürftig. Ein effektiver Anleger- bzw. Versichertenschutz ist damit leider noch immer nicht zustande gekommen. Es bleibt nach wie vor nur der Schluss, dass die Lebensversicherung als nahezu einziges wirksames Instrument der Staatsverschuldung sehr gute Möglichkeiten der Einflussnahme hat, anders können wir uns derartige Inkonsequenz nicht erklären.
Urteil gesprochen: Kundin bekommt Ihr Geld komplett zurück!
Das Amtsgericht Langenfeld hat die CIV Versicherung am 9. Oktober 2008 dazu verurteilt, einer Kundin alle eingezahlten Beiträge zurückzuzahlen.
Die Frau hatte insgesamt 650 Euro in die seit September 2006 laufende Versicherung eingezahlt. Sie kündigte nach knapp eineinhalb Jahren Vertragslaufzeit und der Rückkaufswert betrug lediglich 212 Euro. Sie hatte demnach nur ein Drittel des eingezahlten Geldes wiederbekommen.
Mit dem Abschluss des Musterverfahrens erhielt die Kundin nunmehr sämtliche eingezahlten Beiträge zurück und die Anwälte kümmern sich jetzt intensiv um die Akten der CIV-Kunden.
Das 1*1 der Lebensversicherungen
Die Renditen sinken, der Fiskus kassiert einen Teil des Gewinns und dennoch sind die Policen für die meisten noch immer als Altersvorsorge unverzichtbar. Was man wissen sollte und worauf es beim Abschluss ankommt, berichtet der "Stern" in seiner Ausgabe 22/2005 und stellt fest, dass es bundesweit mehr als 90 Millionen Verträge gibt und diese Police in keinem Haushalt fehlen sollte. Weiter heißt es, "die Lebensversicherungen bilden eine gigantische Industrie, die überall dort einspringt, wo sich der Sozialstaat zurückzieht. Die Versicherer beschäftigen rund 75 000 Mitarbeiter. Sie kontrollieren ein Vermögen von über 600 Milliarden Euro, mehr als das Doppelte des jährlichen Bundeshaushaltes. Es ist ein Geschäft mit der Angst der Menschen und ihrem Bedürfnis nach Sicherheit... ". Wem nun auffällt, "Den deutschen Versicherungen gehören rund 20 Prozent aller Aktien im Dax. Sie sind der größte Abnehmer von Euro-Staatsanleihen und zählen zu den größten Immobilieneignern des Landes, alles in allem eine enorme Marktmacht. Vor Pannen sind aber auch die Versicherungen nicht gefeit. Auch die strenge behördliche Kontrolle der Geldanlage von Versicherungen konnte nicht verhindern, dass einige Gesellschaften im Börsencrash vor vier Jahren mit hastigen Aktienverkäufen die wegbrechenden Kurse noch tiefer prügelten und so die Krise verschärften. Der Staat musste Schützenhilfe leisten und erlaubte der Branche das Ausbügeln der Verluste in den Bilanzen. ", der kann sich denken, wie die Verknüpfung Staat/Versicherungsindustrie funktioniert und warum der Gesetzgeber nichts gegen die Abzocke unternimmt. Wie aber der Autor Frank Donowitz mit seiner Feststellung "So sollte kein Kunde damit rechnen, dass sich die Überschussprofite in den kommenden Jahren wieder erholen. Schlimmer noch: Eine weitere Absenkung der Garantieverzinsung von derzeit 2,75 Prozent hält Hans für "unausweichlich"." zu dem Ergebnis kommt, dass die Lebensversicherung auch weiterhin in jedes persönliche Sparschwein gehört, erschließt sich uns nicht.Sicherlich hat Herr Donowitz übersehen, dass die Inflation der letzten 45 Jahre 3,692 Prozent betrug, unwesentlich mehr als die Rendite die mit den KLVen zu erzielen ist.